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Die Datenbank der allgemein verbindlich erklärten (ave) Gesamtarbeitsverträge ist in jahrelanger Arbeit durch die Mitarbeiter der M&D erstellt und gepflegt worden. Sie stellt ein einzigartiges Gut der M&D dar. Zunächst als reines Marketinginstrument eingesetzt, wurde das Portal vor dem 1. April 2006 kostenlos auf soprop.ch publiziert und von allen Beteiligten der Branche - inklusive den Gewerkschaften und staatlichen Institutionen, wie Arbeitsämtern und Paritätischen Kommissionen, für die Abfrage der Mindestlöhne genutzt. Die M&D verfügt daher seit Jahren über einen fast 100%igen Bekanntheitsgrad in der Branche.
Durch das Inkrafttreten der FLAM II im April 2006, welche eine Änderung des Artikels 20 im AVG nach sich zog, gerieten die Personaldienstleister und deren Verband swissstaffing unter Zugzwang. Sie mussten nun nebst dem Einhalten der Mindestlöhne und der Arbeitszeiten auch die Weiterbildungs- und Vollzugskosten, sowie die FAR-Beiträge berücksichtigen. Der Verband hat daraufhin beschlossen, die dafür notwendigen Informationen auf Basis der vorhandenen Daten der M&D zu bewirtschaften.
Zum heutigen Zeitpunkt wird die Datenbank unter dem Label swisstempdata gegen Entgelt Dritten zur Verfügung gestellt. Die Daten sind teilweise von den Paritätischen Kommissionen geprüft und anerkannt. Sie werden noch immer durch die M&D gepflegt, welche dafür eine Entschädigung von swisstempdata erhält.
Aktuell stehen folgende Informationen aller allgemeinverbindlich erklärten oder kantonalen, vom EVD genehmigten Gesamtarbeitsverträge der Schweiz zur Verfügung:
- Mindestlöhne
- Lohnbestandteile
- Spesenentschädigungen
- Angaben zum flexiblen Altersrücktritt FAR
- Angaben zu Weiterbildungskosten
- Angaben zu Vollzugskosten
- Angaben zu KTG-Bestimmungen
Dieses kostenpflichtige Portal ist unter swisstempdata.ch im Internet zu finden. Die Nutzungsbestimmungen stehen dort ebenfalls zur Verfügung.
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